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Gemeinde Weilheim
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kommunale Förderung der Landwirtschaft 2010
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat der Gemeinde Weilheim zwischenzeitlich das Förderkontigent 2010 für die kommunale Förderung der Landwirtschaft zugeteilt .
Damit können nun die Förderanträge nach der neuen Richtlinie der Gemeinde Weilheim für die kommunale Förderung der Landwirtschaft gestellt werden.
Verteilungsmaßstab ist das bewirtschaftete Grünland im Gemeindegebiet.
Der Fördersatz beträgt 20,00 €/ha.
Gefördert werden nur Landwirte, die ihren Wohn- und Betriebssitz in der Gemeinde Weilheim haben.
Gefördert wird nur das bewirtschaftete Grünland im Gemeindegebiet.
Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Regelung der Gewährung von kommunalen Beihilfen an Unternehmen des Agrarerzeugnissektors nach der De-minimis Regelung vom 30. Mai 2008 wird für die Zuischussgewährung ein relativ aufwendiges mehrstufiges Verfahren vorgeschrieben, dass aber eingehalten werden muss, um Zuschussrückforderungen zu vermeiden.
Die Landwirte können ab sofort das von Ihnen im Gemeindegebiet bewirtschaftete Grünland zur Förderung bis spätestens 31.10.2010 anmelden.
Sollten sich Flächen gegenüber dem Vorjahr geändert haben, bitten wir erneut um Nachweise (Kopie aus dem gemeinsamen Antrag) .
Download Antrag auf kommunale Förderung der Landwirtschaft
