
Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Behördenwegweiser
Einwohnermeldeamt
Kontakt
Telefon (0 77 41) 83 13-0
Fax (0 77 41) 83 13-51
E-Mail info@weilheim-baden.de
Internet
http://www.weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Jessica Albiez
Hauptamtsleiterins
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 12
Mirjam Herrmann
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 10
Elvira Gantner
Sachbearbeiterin Bürgerservice
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 11
Übergeordnete Dienststellen
HauptamtLeistungen
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerberegister - Auskunft beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
Formulare und Onlinedienste
- Anmeldung 3-fach mit Hinweisen
- Antrag Auskunft aus Melderegister
- Antrag Auskunft GZR - Erteilung Führungszeugnis
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
- Erklärung Veröffentlichung von Daten § 34 MG
-
KM-Meldeportal
Vielfachanfragende ("Power-User"), Behörden und Polizeidienststellen können den neuen zentralen, landesweiten Onlinedienst zum Melderegister nutzen. Später sollen darüber auch Einzelabfragen möglich sein. - Online-Portal des Bundesamts für Justiz
- Ummeldung 3-fach mit Hinweisen
- wenn Sie einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlassen: Wohnungsgeberbestätigung (PDF)
-
Wohnungsgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (bei Um- oder Anmeldungdung)