
Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Behördenwegweiser
Zur elektronischen Fahrplanauskunft
Standesamt
Beschreibung
Geburtsanzeige, Eheschließung, Sterbefallanzeige, Vaterschaftsanerkennung, Erklärung zur Namensführung, Personenstandsurkunden
Hausanschrift
Badener Platz 1
79809
Weilheim
Kontakt
Telefon 07741/8313-0
Fax 07741/8313-51
E-Mail info@weilheim-baden.de
Internet
http://www.weilheim-baden.de
Persönlicher Kontakt
Jan Albicker
Bürgermeister
Telefon 07741/8313-30
Gebäude Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 30
Übergeordnete Dienststellen
Gemeinde WeilheimLeistungen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
- Feuerbestattung beantragen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namen nach der Scheidung ändern
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen