
Kontakt
Gemeinde Weilheim
Badener Platz 1
79809 Weilheim
Tel.: 07741/8313-0
Fax: 07741/8313-51
info@weilheim-baden.de
Öffnungszeiten
Rathaus Weilheim:
Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
zus. Do.: 14:00 - 18:30 Uhr
service-bw
Finanzielle Hilfen für Familien
Dies können regelmäßige Zahlungen (z.B. Kindergeld und Elterngeld) oder Vergünstigungen sein, die Familien unter Umständen erhalten (z.B. mit dem Landesfamilienpass). .
Wenn Sie und Ihre Familie sich in finanzieller Not befinden, sollten Sie auch Ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Wohnhilfe überprüfen.
Vertiefende Informationen
- Landesfamilienpass beantragen
- Wohnhilfen
- Familien-Portal und Infotool Familien des Bundesfamilienministeriums
Zugehörige Leistungen
- Arbeitslosengeld II beantragen
- Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 29.08.2022 freigegeben.