Steuern und Gebühren

Auf dieser Seite möchten wir ihnen die Gebühren- und Steuerhebesätze unsere Gemeinde Weilheim darstellen.

Gewerbesteuer:

Hebesatz: 360 v.H

Grundsteuer A:

Hebesatz: 360 v.H.

Grundsteuer B:

Hebesatz: 360 v.H

Hundesteuer:

Die Hundesteuer beläuft sich für Ihren Ersthund auf 100,00 €, für Ihren Zweithund auf 200,00 € im Jahr.
Die Zwingersteuer (bis 5 Hunden) beträgt 300,00 €.

Zweitwohnungssteuer:

20% der Jahresnettokaltmiete

Kurtaxe:

1,50 Euro pro Nacht

Gäste, die nur eine Nacht in der Gemeinde übernachten oder geschäftlich in Weilheim zu tun haben, sind von der Kurtaxe befreit.

Elternbeitrag Kindertagesstätten:

Gebührensätze ab dem 01.09.2023

Betreuungsform

1-Kind-Familie

€/Monat

2-Kind-Familie

€/Monat

3-Kind-Familie

€/Monat

4-Kind-Familie

€/Monat

1. Halbtages-kindergarten

(§2Abs. 1 Nr.1)

104,00 €

80,00 €

54,00 €

18,00 €

2. Kindergarten mit verl. Öffnungszeiten

(§ 2 Abs. 1 Nr. 2)

138,00 €

107,00 €

72,00 €

24,00 €

3. Kinderkrippen

(§ 2 Abs. 1 Nr. 3)

408,00 €

303,00 €

205,00 €

81,00 €

 

Hallenbelegungsgebühren:

Hallen: 250 Euro/Tag (netto)
Mehrzweckräume: 100 Euro/Tag (netto)
Feuerwehrhäuser: 150 Euro/Tag (netto)

Wasser- und Abwassergebühren:

Frischwasser: 3,00 €/m³ (netto)
Abwasser: 3,45 €/m³ (netto)

Grillhütte Nöggenschwiel:

Miete f. Einheimische: 15,00 €/Tag
Miete f. Auswärtige: 30,00 €/Tag