Steuern und Gebühren

Auf dieser Seite möchten wir ihnen die Gebühren- und Steuerhebesätze unsere Gemeinde Weilheim darstellen.

Gewerbesteuer:

Hebesatz: 360 v.H

Grundsteuer A:

Hebesatz: 375 v.H.

Grundsteuer B:

Hebesatz: 355 v.H

Hundesteuer:

Die Hundesteuer beläuft sich für Ihren Ersthund auf 100,00 €, für Ihren Zweithund auf 200,00 € im Jahr.
Die Zwingersteuer (bis 5 Hunden) beträgt 300,00 €.

Zweitwohnungssteuer:

20% der Jahresnettokaltmiete

Kurtaxe:

1,50 Euro pro Nacht

Gäste, die nur eine Nacht in der Gemeinde übernachten oder geschäftlich in Weilheim zu tun haben, sind von der Kurtaxe befreit.

Elternbeitrag Kindertagesstätten:

Gebührensätze ab dem 01.09.2024

Betreuungsform

1-Kind-Familie

€/Monat

2-Kind-Familie

€/Monat

3-Kind-Familie

€/Monat

4-Kind-Familie

€/Monat

1. Halbtages-kindergarten

(§ 2 Abs. 1 Nr. 1)

wird nicht angeboten

wird nicht anbeboten

wird nicht angeboten

wird nicht angeboten

2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten

(§ 2 Abs. 1 Nr. 2)

148,00 €

115,00 €

78,00 €

26,00 €

3. Kinderkrippen

(§ 2 Abs. 1 Nr. 3)

439,00 €

326,00 €

220,00 €

87,00 €

 

Hallenbelegungsgebühren:

Hallen: 250 Euro/Tag (netto)
Mehrzweckräume: 100 Euro/Tag (netto)
Feuerwehrhäuser: 150 Euro/Tag (netto)

Wasser- und Abwassergebühren:

Frischwasser: 3,00 €/m³ (netto)
Abwasser: 3,45 €/m³ (netto)

Grillhütte Nöggenschwiel:

Miete f. Einheimische: 15,00 €/Tag
Miete f. Auswärtige: 30,00 €/Tag