Steuern und Gebühren

Auf dieser Seite möchten wir ihnen die Gebühren- und Steuerhebesätze unsere Gemeinde Weilheim darstellen.

 

Gewerbesteuer:

Hebesatz: 340 v.H

Grundsteuer A:

Hebesatz: 360 v.H.

Grundsteuer B:

Hebesatz: 360 v.H

Hundesteuer:

Die Hundesteuer beläuft sich für Ihren Ersthund auf 100,00 €, für Ihren Zweithund auf 200,00 € im Jahr.
Die Zwingersteuer (bis 5 Hunden) beträgt 300,00 €.

Zweitwohnungssteuer:

20% der Jahresnettokaltmiete

Kurtaxe:

1,50 Euro pro Nacht

Gäste, die nur eine Nacht in der Gemeinde übernachten oder geschäftlich in Weilheim zu tun haben, sind von der Kurtaxe befreit.

Elternbeitrag Kindergarten:

 

ab dem 01.09.2022

Gebühren pro Monat

 

 

Betreuungsform

1-Kind-Familie
€/Monat

2-KInd-Familie
€/Monat

3-Kind-Familie
€/Monat

4-Kind-Familie
€/Monat

1. Halbtages-
kindergarten

96,00 €

75,00 €

50,00 €

17,00 €

2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten

127,00 €

99,00 €

66,00 €

22,00 €

3. Kinderkrippen

376,00 €

279,00 €

189,00 €

75,00 €

Gebührensätze/
Wochentag

1-Kind-Familie €/Tag

2-Kind-Familie €/Tag

3-Kind-Familie €/Tag

4-Kind-Familie €/Tag

4. Kinderkrippen

77,00 €

58,00 €

41,00 €

19,00 €

Hallenbelegungsgebühren:

Hallen: 250 Euro/Tag (netto)
Mehrzweckräume: 100 Euro/Tag (netto)
Feuerwehrhäuser: 150 Euro/Tag (netto)

Wasser- und Abwassergebühren:

Frischwasser: 3,00 €/m³ (netto)
Abwasser: 2,25 €/m³ (netto)

Grillhütte Nöggenschwiel:

Miete f. Einheimische: 15,00 €/Tag
Miete f. Auswärtige: 30,00 €/Tag