Steuern und Gebühren
Auf dieser Seite möchten wir ihnen die Gebühren- und Steuerhebesätze unsere Gemeinde Weilheim darstellen.
Gewerbesteuer:
Hebesatz: 360 v.H
Grundsteuer A:
Hebesatz: 375 v.H.
Grundsteuer B:
Hebesatz: 355 v.H
Hundesteuer:
Die Hundesteuer beläuft sich für Ihren Ersthund auf 100,00 €, für Ihren Zweithund auf 200,00 € im Jahr.
Die Zwingersteuer (bis 5 Hunden) beträgt 300,00 €.
Zweitwohnungssteuer:
20% der Jahresnettokaltmiete
Kurtaxe:
1,50 Euro pro Nacht
Gäste, die nur eine Nacht in der Gemeinde übernachten oder geschäftlich in Weilheim zu tun haben, sind von der Kurtaxe befreit.
Elternbeitrag Kindertagesstätten:
Gebührensätze ab dem 01.09.2024 | ||||
Betreuungsform | 1-Kind-Familie €/Monat | 2-Kind-Familie €/Monat | 3-Kind-Familie €/Monat | 4-Kind-Familie €/Monat |
1. Halbtages-kindergarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) | wird nicht angeboten | wird nicht anbeboten | wird nicht angeboten | wird nicht angeboten |
2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2) | 148,00 € | 115,00 € | 78,00 € | 26,00 € |
3. Kinderkrippen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) | 439,00 € | 326,00 € | 220,00 € | 87,00 € |
Hallenbelegungsgebühren:
Hallen: 250 Euro/Tag (netto)
Mehrzweckräume: 100 Euro/Tag (netto)
Feuerwehrhäuser: 150 Euro/Tag (netto)
Wasser- und Abwassergebühren:
Frischwasser: 3,00 €/m³ (netto)
Abwasser: 3,45 €/m³ (netto)
Grillhütte Nöggenschwiel:
Miete f. Einheimische: 15,00 €/Tag
Miete f. Auswärtige: 30,00 €/Tag