Bauen in Weilheim
Hier finden Sie Informationen zu unseren aktuellen sowie abgeschlossenen Verfahren.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar.
Ein Anspruch auf Bauflächen kann aus dem Flächennutzungsplan nicht abgeleitet werden.
Bebauungspläne / baurechtliche Satzungen
Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine verbindliche Bauleitplanung, die ein Baurecht einräumt und als Satzung vom Gemeinderat beschlossen wird.
Bauplätze in unserer Gemeinde
Sie möchten in Weilheim ein Eigenheim errichten und suchen noch einen geeigneten Bauplatz?
Die Gemeinde ist bestrebt ihren Bürgerinnen und Bürgern neues Bauland anbieten zu können.
Mehr Infos unter Baugebiete in Planung
Bauanträge
Sie wollen in der Gemeinde bauen? Bauanträge können seit Beginn des Jahres 2024 nur noch direkt bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes abgegeben werden. Die Antragstellung erfolgt ab 01.01.025 ausschließlich über das Portal ViBa BW in digitaler Form.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Baurechtsamtes des Landkreises unter: https://www.landkreis-waldshut.de/baurechtsamt.
Bei Fragen zu Baugrundstücken und deren Verkauf wenden Sie sich bitte an
Rechnungsamtsleiter Peter Schmidt
E-Mail: PeterSchmidt(@)weilheim-baden.de
Telefon: (0 77 41) 83 13-22
Fax: (0 77 41) 83 13-51
Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 22
Bei Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte an Hauptamtsleiter
Alexander Horn
E-Mail: AlexanderHorn(@)weilheim-baden.de
Telefon: (0 77 41) 83 13-12
Fax: (0 77 41) 83 13-51
Rathaus, Badener Platz 1
Raum Zi. 12