Kommunale Wärmeplanung

 

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Gemeinde eine Förderung für die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans erhalten.

Ziel ist der klimaneutrale Gebäudebestand bis zum Jahr 2040.

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans besteht aus vier Schritten:

Bestandsanalyse

In diesem Prozess erfolgt die detaillierte Erfassung der gesamten Energie- und Gebäudeinfrastruktur, einschließlich der entsprechenden Wärmeverbräuche und CO2-Emissionen, zur Erstellung eines digitalen Zwillings für die Gemeinde Weilheim

Potenzialanalyse

"In diesem Schritt erfolgt die umfassende Erfassung sämtlicher Möglichkeiten zur Deckung des Energiebedarfs der Stadt mit 100% erneuerbaren Ressourcen. Dies schließt die Analyse erneuerbarer Wärmequellen wie Solarthermie, Geothermie und Biomasse, erneuerbarer Stromquellen wie Photovoltaik, Windenergie und Wasserkraft sowie die Nutzung von Abwärme aus Industrie, Abwasser und Rechenzentren ein. Zusätzlich wird das Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz berechnet, um den Bedarf an erneuerbarer Energie im Jahr 2040 zu minimieren.

Zielszenario

Basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein energetisches Zielbild für das Jahr 2040 festgelegt, mit einem Zwischenziel für das Jahr 2030. Dieses Zielbild soll die künftige, klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Berücksichtigung der ermittelten Potenziale skizzieren. Es umfasst auch die Beschreibung von sogenannten Eignungsgebieten, in denen die zukünftige Wärmeversorgung verstärkt zentralisiert erfolgen soll, beispielsweise über Wärmenetze.

Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog, der nun erstellt wird, bildet das Kernstück des Wärmeplans. Er enthält die erforderlichen Schritte und Handlungen, um das zuvor festgelegte Zielszenario zu verwirklichen.

Aktuell werden die Leistungen öffentlich ausgeschrieben.

Hinweise:

Vorhaben: KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Weilheim

Förderkennzeichen: 67K24144

Laufzeit: 01.11.2023 bis 31.10.2024

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie