Alles zur Landtagswahl am 08. März 2026
Alle Infos kompakt. Hier finden Sie alles zur anstehenden Wahl.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
Am 08. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden ab dem 26. Januar 2026 an die Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 15. Februar 2026 allen Wahlberechtigten zugegangen sein.
Sie möchten Briefwahl beantragen?
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Sie benötigen hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung.
Wahlscheinantrag über unsere Homepage
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet unter untenstehendem Link an.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Wahlscheinantrag für Mobilgeräte
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familienname nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post (Deutsche Post AG)/Amtsboten zugestellt.
Wahlschein liegt nicht vor?
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an LorenaPecoraro@weilheim-baden.de oder AlexanderHorn@weilheim-baden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07741 8313-10 oder -11 oder -12.