Alles zur Landtagswahl am 08. März 2026
Alle Infos kompakt. Hier finden Sie alles zur anstehenden Wahl.
Kostenloser UKBW - Versicherungsschutz Wahlhelfende
Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind bei den Landtagswahlen wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
Am 08. März 2026 findet die Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg statt.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden ab dem 26. Januar 2026 an die Wahlberechtigten zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 15. Februar 2026 allen Wahlberechtigten zugegangen sein.
Sie möchten Briefwahl beantragen?
Zur Landtagswahl am 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Briefwahlanträge können im Bürgerbüro des Rathauses noch bis Freitag, den 6. März 2026 gestellt werden. Das Bürgerbüro ist an diesem Tag durchgehend von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können am Wahltag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen im Wahllokal Weilheim (Rathaus) beantragt werden. Ein mit der Abholung der Unterlagen beauftragter Dritter hat eine Vollmacht des Erkrankten vorzulegen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein im Rathaus in Weilheim erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet abgelaufen ist.
Information zur repräsentativen Wahlstatistik für die Landtagswahl am 8. März 2026
Im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und den Statistischen Landesämtern wurde für die Gemeinde Weilheim der Wahlbezirk 00303 Weilheim als Stichprobenwahlbezirk ausgewählt:
Wahlbezirk Art Nummer Wahllokal
Urnenwahlbezirk 00303 Rathaus Weilheim, Bürgersaal
79809 Weilheim, Badener Platz 1
Wählerinnen und Wähler, die an der Urnenwahl im genannten Wahlbezirk teilnehmen,erhalteneinen Stimmzettel, der mit einem Unterscheidungsmerkmal versehen ist. Dieses Unterscheidungsmerkmal gibt Aufschluss über das Geschlecht der wählenden Person und die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe.
Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei gewahrt, es ist unter keinen Umständen möglich, Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner zu nehmen.
HIer finden Sie Die Bekanntmachung mit Hinweisen kompakt zusammengefasst sowie die ausführlichen Informationen im offiziellen Informationsblatt der Landeswahlleiterin
Rückfragen hierzu können Sie auch immer an den Wahlleiter der Gemeinde Weilheim, Herrn Alexander Horn oder den Bürgerservice stellen.