Ferienbetreuung
Ganztagesferienbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der gesetzliche Anspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Er gilt zunächst für Kinder der Klassenstufe 1 und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die Klassenstufen 1 bis 4 ausgeweitet.
Die Gemeinde Weilheim setzt diesen Anspruch gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden um. Die Ferienbetreuung zur Erfüllung des Ganztagesanspruch wird künftig gemeindeübergreifend organisiert. Die Ferienbetreuung wird gemeinschaftlich von den beteiligten Gemeinden organisiert. Dadurch können Familien auf ein erweitertes Betreuungsangebot während der Schulferien zurückgreifen.
Die jeweiligen Betreuungszeiträume, Standorte und Anmeldemöglichkeiten der anderen Gemeinden finden Sie in der Übersicht zur Ferienbetreuung:
Ferienbetreuung-neu-A4-faltflyer.PDF
Wir freuen uns, mit diesem gemeinsamen Angebot Familien zu unterstützen und den Kindern eine abwechslungsreiche und schöne Ferienzeit zu ermöglichen.
Die Anmeldung für das Ganztagesferienbetreuungsprogramm erfolgt digital. Den Anmeldelink für die Ganztagesbetreuung in der Gemeinde Weilheim (vom 09.08. - 13.08.2027) sowie weitere Informationen zu den einzelnen Betreuungswochen finden Sie hier auf dieser Seite oder dieser Datei
Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Angebot eine verlässliche und flexible Ferienbetreuung für Ihre Kinder anbieten zu können.
Ferienbetreuung - halbtags
Neben der Ganztagesferienbetreuung bietet die Gemeinde Weilheim auch eine halbtägige Ferienbetreuung von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr an.
Die Termine für das Jahr 2027 sind wie folgt geplant:
Ostern:
30.03. – 02.04.2027
Pfingsten:
18.05. – 21.05.2027
Sommer:
29.07. – 30.07.2027
02.08. – 06.08.2027
09.08. – 13.08.2027
30.08. – 03.09.2027
06.09. – 10.09.2027
Schulkindbetreuung
Im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. Dieser gilt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf die Klassen 1 bis 4 ausgeweitet.
Die Gemeinde Weilheim bietet an der Grundschule Weilheim eine Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht an. Die Betreuungszeiten können flexibel nach dem individuellen Bedarf gewählt werden. Das Angebot umfasst Betreuungszeiten von 7:45 Uhr bis 8:45 Uhr sowie von 12:15 Uhr bis 15:45 Uhr.
Die monatlichen Betreuungsgebühren richten sich nach dem gebuchten Betreuungsumfang und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Mittagessen gebucht werden.
Weitere Informationen zu den Betreuungszeiten, Gebühren und zur Anmeldung finden Sie im Anmeldeformular.