Wissenswertes zur Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagwahl statt.

Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kannman die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?

Erklärvideo "Alles, was Du wissen musst!"

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portal www.bundestagswahl-bw.de.

Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den einzelnen Parteien sowie zu den Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Beantragung der Briefwahl schriftlich oder online bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden:

1. Schriftlich

Hierfür bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und dem Wahlamt im Rathaus Weilheim, Badener Platz 1, 79809 Weilheim zukommen lassen.

Wir benötigen zur Prüfung Ihrer Daten Ihrem Namen, das Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift sowie die Angaben zu Ihrem Wahlbezirk und der Wählernummer.

Eine telefonische Beantragung des Wahlscheins ist nicht möglich!

2. Internetwahlschein

Sie haben auch die Möglichkeit die Unterlagen per Internet zu beantragen:

Über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder beim Aufruf des untenstehenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die dort abgefragten Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Insbesondere werden für die automatische Prüfung Ihrer Daten Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Ihre Antragsdaten werden dann verschlüsselt über das Internet an das Wahlamt übermittelt.

Hier geht’s zum Internetwahlscheinantrag:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08337118

HINWEIS: Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach Eingang der amtlichen Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung schnellstmöglich zugeschickt. Nach aktuellen Informationen werden die Stimmzettel Anfang Februar bereitgestellt. Wir bitten bis dahin um Ihre Geduld.